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Protestpartys gegen Tanzverbot in Bayern - außer in Nürnberg
Am 30. November 2016 erklärte das Bundesverfassungsgericht den strengen Schutz des Karfreitags, wie er bis dahin in Bayern gegolten hatte, für verfassungswidrig. Durch das generelle Verbot seien die Versammlungs- und Weltanschauungsfreiheit verletzt worden. Der Karfreitag sei zwar als stiller Tag besonders geschützt; jede Befreiungsmöglichkeit von vornherein auszuschließen, sei jedoch unverhältnismäßig. Die Klage hatte der Bund für Geistesfreiheit angestrengt.
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